Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste


Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie

  • als Deutscher oder Deutsche im Ausland leben und
  • bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.