Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Armin Schäfer
Sachgebietsleitung Bürgerdienste, Gaststätten, Jahrmärkte, Obdachlose
Telefon: 07844 400220
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Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie
- als Deutscher oder Deutsche im Ausland leben und
- bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.