Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Armin Schäfer
Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste
Telefon: 07844 400220
E-Mail schreiben
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.
Personen, die als Rückkehrerinnen und Rückkehrer wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.