Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste


Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.

Personen, die als Rückkehrerinnen und Rückkehrer wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.