Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Kirsten Hauser

Sachgebietsleitung Ordnungswesen, Brand- und Katastrophenschutz

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste


Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.