Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Andrea Geier

Standesamt, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Rheinbischofsheim und Hausgereut

Myriam Klumpp

Standesamt, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Rheinbischofsheim und Hausgereut


Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.