Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Irene Schmidt

Gewerbeamt, Beschaffung, Zuschüsse für Obstbäume, Gaststätten, Jahrmärkte, Obdachlose, Sommerferienprogramm

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste


Wenn Sie gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist.

Eine Bestätigung darüber stellt Ihnen die Gemeinde aus, in der Sie das Gerät mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen. Beachten Sie, dass Sie mit dieser Erlaubnis keine Spielhalle eröffnen dürfen. Nähere Informationen darüber finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Erlaubnis für Spielhallen".