Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Dennis Schroth
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400230
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Simone Liebmann
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400230
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Daniela Rohde
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400230
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Melina Haupt
Bürgerbüro Freistett (Melde- und Passwesen), Ortsverwaltung Linx, Ortsverwaltung Holzhausen, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Freistett, Linx, Hohbühn und Holzhausen
Telefon: 07844 400125
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Sabrina Weber
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen, GVD-Innendienst
Telefon: 07844 400241
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Katja Seiler
Bürgerbüro Freistett (Melde- und Passwesen), Ortsverwaltung Helmlingen, Ortsverwaltung Memprechtshofen, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Helmlingen und Memprechtshofen
Telefon: 07844 400121
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Karin Walz
Ortsverwaltung Honau, Ortsverwaltung Diersheim, Ortsverwaltung Rheinbischofsheim, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Diersheim, Honau und Rheinbischofsheim, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400124
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Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreisein in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.
In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:
- wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden.
- wenn er verändert worden ist.
- wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind.
Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.