Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste


Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.