Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Bürgerdienste, Gaststätten, Jahrmärkte, Obdachlose


Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.