Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Dennis Schroth
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400230
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Simone Liebmann
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400230
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Daniela Rohde
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400230
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Melina Haupt
Bürgerbüro Freistett (Melde- und Passwesen), Ortsverwaltung Linx, Ortsverwaltung Holzhausen, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Freistett, Linx, Hohbühn und Holzhausen
Telefon: 07844 400125
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Sabrina Weber
Bürgerbüro, Melde- und Passwesen, GVD-Innendienst
Telefon: 07844 400241
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Katja Seiler
Bürgerbüro Freistett (Melde- und Passwesen), Ortsverwaltung Helmlingen, Ortsverwaltung Memprechtshofen, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Helmlingen und Memprechtshofen
Telefon: 07844 400121
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Karin Walz
Ortsverwaltung Honau, Ortsverwaltung Diersheim, Ortsverwaltung Rheinbischofsheim, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Diersheim, Honau und Rheinbischofsheim, Melde- und Passwesen
Telefon: 07844 400124
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Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.