Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Dennis Schroth

Bürgerbüro, Melde- und Passwesen

Simone Liebmann

Bürgerbüro, Melde- und Passwesen

Daniela Rohde

Bürgerbüro, Melde- und Passwesen

Melina Haupt

Bürgerbüro Freistett (Melde- und Passwesen), Ortsverwaltung Linx, Ortsverwaltung Holzhausen,  Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Freistett, Linx, Hohbühn und Holzhausen

Sabrina Weber

Bürgerbüro, Melde- und Passwesen, GVD-Innendienst

Katja Seiler

Bürgerbüro Freistett (Melde- und Passwesen), Ortsverwaltung Helmlingen, Ortsverwaltung Memprechtshofen, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Helmlingen und Memprechtshofen

Karin Walz

Ortsverwaltung Honau, Ortsverwaltung Diersheim, Ortsverwaltung Rheinbischofsheim, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Diersheim, Honau und Rheinbischofsheim, Melde- und Passwesen


Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.