Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Jessica Fien

Hundesteuer, Kindergartengebühren, Abrechnung Amtsblatt, Haushalt/ Jahresabschluss, Controlling, Budgetierung, Wasserverbrauchsabrechnung Zweckverband GWV Korkerwald


Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft