Gewerberegister - Auskunft beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Irene Schmidt

Gewerbeamt, Beschaffung, Zuschüsse für Obstbäume, Gaststätten, Jahrmärkte, Flüchtlinge, Obdachlose, Kinderferienprogramm


Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer Zweigstelle.

Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.