Erlaubnis für Versteigerungen beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Irene Schmidt

Gewerbeamt, Beschaffung, Zuschüsse für Obstbäume, Sommerferienprogramm

Kirsten Hauser

Sachgebietsleitung Ordnungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, GVD, Integration

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Bürgerdienste, Gaststätten, Jahrmärkte, Obdachlose


Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Stelle, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten:

  • fremde bewegliche Sachen,
  • fremde Grundstücke oder
  • fremde Rechte