Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Andrea Beck

Bauverwaltung, Bauantragsverfahren


Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.