Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Armin Schäfer

Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste, Rufauto


Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).