Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Kirsten Hauser
Sachgebietsleitung Ordnungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, Integration
Telefon: 07844 400221
E-Mail schreiben
Armin Schäfer
Sachgebietsleitung Ordnungs- und Bürgerdienste
Telefon: 07844 400220
E-Mail schreiben
Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? In diesem Fall müssen Sie das Feuerwerk anzeigen.
Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:
- Feuerwerk der Kategorie F2
- Feuerwerk der Kategorie F3
- Feuerwerk der Kategorie F4
- Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
- Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2
Sie müssen anzeigen:
- Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
- Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31. Dezember
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- oder denkmalgeschützen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.