Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Andrea Geier
Standesamt
Telefon: 07844 400233
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Myriam Klumpp
Standesamt
Telefon: 07844 400234
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Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.
Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.