Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Andrea Geier
Standesamt, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Rheinbischofsheim und Hausgereut
Telefon: 07844 400233
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Myriam Klumpp
Standesamt, Rentenangelegenheiten für die Stadtteile Rheinbischofsheim und Hausgereut
Telefon: 07844 400234
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Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
WICHTIG: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.
Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.