Betriebszweig Wasserversorgung

Der Eigenbetrieb versorgt die Stadtteile Freistett, Rheinbischofsheim, Hausgereut, Memprechtshofen und Helmlingen mit Wasser.

Grundlage der Versorgung ist die Satzung der Stadt Rheinau über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) .  

Die Versorgung der übrigen Stadtteile erfolgt durch den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Korkerwald in eigener Hoheit (Wasserversorgungssatzung - WVS des ZV GWV Korkerwald).

Der Eigenbetrieb ist Eigentümer der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen) in den Stadtteilen Freistett, Rheinbischofsheim, Hausgereut, Memprechtshofen und Helmlingen. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die Ortsnetze.  

Die Hausanschlüsse werden insoweit hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers, wobei der Eigenbetrieb in der Regel die Errichtung dieses Teils des Hausanschlusses gegen Kostenersatz vornimmt. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt.  

Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs.

Der Wasserbezug für die Versorgung der Stadtteile Rheinbischofsheim und Hausgereut erfolgt teilweise vom Zweckverband Gruppenwasserversorgung Korkerwald auf der Grundlage eines Wasserlieferungsvertrags. Die Vergütung erfolgt entsprechend der bezogenen Frischwassermenge mit einem feststehenden Wasserzins.  

Das Wasser für die Stadtteile Freistett, Memprechtshofen und Helmlingen wird vom Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hanauerland geliefert. Dieser ist entsprechend § 2 Nr. 1 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung in diesen Bereichen zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden im Wesentlichen über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Städte Rheinau und Lichtenau, umgelegt.

Weitere Informationen zu Ihrem Wasserversorger oder der Wasserqualität finden Sie hier: https://www.wasserqualitaet-online.de/