Online-Vormerkung für einen Betreuungsplatz
Ab sofort ist es möglich, sein Kind für die Aufnahme in einer städtischen oder kirchlichen Kindertageseinrichtung im Kindergartenjahr 2024/25 vormerken zu lassen. Vorgemerkt werden können alle Kinder, die bis einschl. August 2025 neu in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen.
Die Vormerkung ist ausschließlich über die elektronische Eintragung in das Zentrale Vormerksystem der Stadt Rheinau möglich.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in bis zu drei Kindertageseinrichtungen Ihrer Wahl vormerken zu lassen. Sie werden per E-Mail darüber benachrichtigt, welche Einrichtung Ihrem Kind einen Platz anbieten kann.
Sollte Ihrem Kind in keiner Ihrer Wunscheinrichtungen ein Platz zur Verfügung gestellt werden können, wird sich der Kita-Service des Hauptamts bemühen, Ihnen in einer anderen Einrichtung einen Platz anbieten zu können.
Für die Vergabe von Betreuungsplätzen für das Kindergartenjahr 2024/25 gibt es einen ersten Vormerk-Zeitraum bis zum 19. Januar 2024. Später eingehende Vormerkungen sind selbstverständlich möglich, werden aber nachrangig behandelt.
Bitte beachten Sie, dass der Eintrag in die Zentrale Vormerkung noch keinen Betreuungsplatz garantiert!