Eigenbetrieb FriedWald
Der Eigenbetrieb FriedWald Rheinau wurde zum 01.03.2010 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Stadt Rheinau am 19.04.2010 rückwirkend zum 01.03.2010 beschlossen. Der Eigenbetrieb FriedWald Rheinau ist ein rechtlich unselbständiges Unternehmen der Stadt Rheinau.
Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenberiebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Eine Betriebsleitung wurde bestellt. Betriebsleiter ist der Fachbedienstete für das Finanzwesen.
Der Eigenbetrieb beseitzt kein Anlagevermögen und wird nicht mit einem Stammkapital ausgestattet. Die anfängliche erforderliche Liquidität erfolgt in Form von Umsatzerlösbeteiligungen bzw. Garantiezahlungen der Firma FriedWald GmbH und restlich über einen Kassenkredit im Verbund mit der Einheitskasse der Stadt Rheinau.
Der Eigenbetrieb wird von der Stadtkämmerei der Stadt Rheinau verwaltet.
Gegenstand des Unternehmens ist es, die ausweislich der bestattungsrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 02.12.2009 genehmigte Fläche zur Einrichtung und zum Betrieb des FriedWaldes Rheinau zur Verfügung zu stellen und die Rechte und Pflichten der Stadt Rheinau aus dem Geschäftsbesorgungs- und Dienstvertrag zwischen der Stadt Rheinau und der FriedWald GmbH, Griesheim, vom 19.01.2010 wahrzunehmen.