Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).
Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und werden zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte für die Stadt Rheinau übernimmt der Gemeinsame Gutachterausschuss Achern. Auskünfte über Grundstückswerte, sonstige Wertermittlungen, Kaufpreissammlungen usw. erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern.
Die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern auch für Rheinau festgelegten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 finden Sie über die Homepage der Stadt Achern oder die Onlineplattform BORIS-BW. BORIS-BW ist das Informationssystem, welches die staatliche Vermessungsverwaltung den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg für die Veröffentlichung ihrer Bodenrichtwerte zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der Bodenrichtwerte in BORIS-BW ist für die Gutachterausschüsse jedoch keine Pflicht.