Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rheinau ergehen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, durch Bereitstellung im Internet unter www.rheinau.de. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können beim Hauptamt der Stadt Rheinau, Rheinstr. 52, 77866 Rheinau von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.

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