Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanverfahren

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) ist die Öffentlichkeit über die Planungen und deren Auswirkung zu informieren. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) müssen der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch in das Internet eingestellt werden (§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB). Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegten Bauleitpläne der Stadt Rheinau können hier eingesehen werden.