Eigenbetrieb Bauland

Der Eigenbetrieb Bauland Rheinau wurde zum 01.01.2022 gegründet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Aufgaben des Eigenbetriebs (insbesondere Baulandentwicklung) im Stadthaushalt bzw. über kreditähnliche Rechtsgeschäfte mit Erschließungsträgern abgewickelt. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Stadt Rheinau am 23.02.2022 rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen. Der Eigenbetrieb Bauland Rheinau ist ein rechtlich unselbständiges nicht wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Rheinau.

Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Eine Betriebsleitung wurde nicht bestellt. Der Eigenbetrieb wird von der Stadtkämmerei der Stadt Rheinau verwaltet.

Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital.

Zweck der Gründung ist die finanzwirtschaftliche Konzentration der städtischen Baulandentwicklung in einer Wirtschaftseinheit mit einer eigenen Erfolgs-, Liquiditäts- und Bestandsdarstellung.

Der Eigenbetrieb führt die Betriebszweige Rheinauer Erschließungsmodell und Ausgleichsmaßnahmen / Ökokonto. Gegenstand des Unternehmens ist nach der derzeit geltenden Betriebssatzung:

A. Rheinauer Erschließungsmodell

Der Eigenbetrieb bildet den Erwerb von Grundstücken zur Baulandentwicklung, die Entwicklung und Erschließung von Bauland sowie die Vermarktung von Baugrundstücken der Stadt Rheinau finanzwirtschaftlich ab.

B. Ausgleichsmaßnahmen / Ökokonto

Der Eigenbetrieb finanziert die in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung erforderliche Durchführung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, finanziert die Generierung von Ökopunkten und verwertet dieselben im Rahmen der städtischen Aufgabenerfüllung.