Baugebiet Quan

Als nächster Zuteilungszeitpunkt wurde vom Ortschaftsrat Rheinbischofsheim der 28.02.2025 festgelegt. Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

Als Zuteilungsmasse sind die folgenden zwei Bauplätze bestimmt:

  • Flst.Nr. 3321 mit 454 m²
  • Flst.Nr. 3328 mit 469 m²

Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Vergabe eines Bauplatzes können der Vergaberichtlinie im Downloadbereich entnommen werden.

 

Das Baugebiet Quan liegt in Ortsrandlage. Die Ortsverwaltung erreicht man vom Baugebiet aus zu Fuß bequem in 10 Minuten. Die Nachbarstadt Kehl ist von dem Baugebiet aus in 25 Minuten zu erreichen.

Der Quadratmeterpreis beträgt 210,00 €/qm (voll erschlossen).

Lediglich die Kosten der bereits auf den einzelnen Baugrundstücken vorinstallierten Schmutz- und Regenwasserkontrollschächte werden noch dem Kaufpreis hinzugerechnet. Diese belaufen sich im Baugebiet Quan auf 7.021,00 €. 

In den Kaufvertrag wird eine zweijährige Bauverpflichtung mit einer anschließenden zehnjährigen Nutzungsverpflichtung aufgenommen. Für weitere Details wird auf die Vergaberichtlinie verwiesen.

In dem Baugebiet befinden sich neben den städtischen Bauplätzen auch private Grundstücke. In dem Lageplan zu den Bauplätzen sind nur die städtischen Bauplätze mit der jeweiligen Flurstücksnummer und der Grundstücksgröße gekennzeichnet.


Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Vergabe eines Bauplatzes können der Vergaberichtlinie im Downloadbereich (Reiter Dokumente am Ende der Seite) entnommen werden.

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