Als nächster Zuteilungszeitpunkt wurde vom Ortschaftsrat Rheinbischofsheim der 28.02.2025 festgelegt. Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.
Als Zuteilungsmasse sind die folgenden zwei Bauplätze bestimmt:
- Flst.Nr. 3321 mit 454 m²
- Flst.Nr. 3328 mit 469 m²
Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Vergabe eines Bauplatzes können der Vergaberichtlinie im Downloadbereich entnommen werden.