Baugrundstücke zur Wohnbebauung

  • Baugebiet Am Rheinniederungskanal

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Helmlingen ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Helmlingen ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde. 

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  • Baugebiet Breitenwert

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Honau ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Honau ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde. 

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  • Baugebiet Holzhauser Straße

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Linx ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Linx ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

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  • Baugebiet Neuländ II

    Als nächster Zuteilungszeitpunkt wurde vom Bezirksbeirat Freisett der 31.01.2025 festgelegt. Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

    Als Zuteilungsmasse sind die folgenden dreizehn Bauplätze bestimmt:

    • Flst.Nr. 6359 mit 412 m²
    • Flst.Nr. 6360 mit 482 m²
    • Flst.Nr. 6362 mit 547 m²
    • Flst.Nr. 6363 mit 664 m²
    • Flst.Nr. 6376 mit 519 m²
    • Flst.Nr. 6377 mit 494 m²
    • Flst.Nr. 6380 mit 365 m²
    • Flst.Nr. 6388 mit 381 m²
    • Flst.Nr. 6389 mit 381 m²
    • Flst.Nr. 6390 mit 389 m²
    • Flst.Nr. 6391 mit 382 m²
    • Flst.Nr. 6392 mit 458 m²
    • Flst.Nr. 6394 mit 601 m²
    • Flst.Nr. 6395 mit 733 m²
    • Flst.Nr. 6396 mit 587 m²

    Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Vergabe eines Bauplatzes können der Vergaberichtlinie im Downloadbereich entnommen werden

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  • Baugebiet Quan

    Als nächster Zuteilungszeitpunkt wurde vom Ortschaftsrat Rheinbischofsheim der 28.02.2025 festgelegt. Damit ein Zuteilungsantrag in die Wertung eingehen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag spätestens zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und bewertbar bei der Stadt Rheinau eingereicht wird. Da es vorkommen kann, dass zur Bewertung des Antrags Rückfragen erfolgen müssen, ist es empfehlenswert, den Zuteilungsantrag mindestens 14 Tage vor dem oben genannten Termin einzureichen.

    Als Zuteilungsmasse sind die folgenden zwei Bauplätze bestimmt:

    • Flst.Nr. 3321 mit 454 m²
    • Flst.Nr. 3328 mit 469 m²

    Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Vergabe eines Bauplatzes können der Vergaberichtlinie im Downloadbereich entnommen werden.

     

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  • Baugebiet Wacholderfeld

    Aktuell findet kein Vergabeverfahren statt. Sobald durch den Ortschaftsrat Memprechtshofen ein neuer Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde, wird er an dieser Stelle veröffentlicht. 

    Zuteilungsanträge können erst gestellt werden, wenn durch den Ortschaftsrat Memprechtshofen ein Zuteilungszeitpunkt festgelegt wurde.

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