Barrierefreiheit
Die Stadt Rheinau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rheinau.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Videos verfügen derzeit noch nicht über eine alternative Textvariante.
- PDF-Dokumente und Formulare zum Download
Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter mailpost@rheinau.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Die Ergänzung von Untertitel / Audiodeskription bei den auf unserer Webseite eingebunden Videos können wir aufgrund des damit einhergehenden Umfangs aktuell nicht realisieren und werden somit zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.10.2021 erstellt. Sie wurde zuletzt am 17.04.2024 aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.rheinau.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Stadt Rheinau
Sachgebiet Digitalisierung und Pressestelle
Rheinstraße 52
77866 Rheinau
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07844 400-210 erreichen.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter pressestelle@rheinau.de .
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.