26.09.2024

Pressemitteilung der Stadt Rheinau vom 25.09.2024 / Informationen zum Erweiterungsvorhaben der Kieswerk Diersheim GmbH

Die Stadt Rheinau möchte die Öffentlichkeit über den neuesten Sachstand zum Thema Erweiterungsvorhaben der Kieswerks Diersheim GmbH informieren: Am 16.09.2024 fand im Rathaus der Stadt Rheinau eine Besprechung der Verwaltung mit Vertretern der Kieswerk Diersheim GmbH und ihren Anteilseignern, vertreten durch die Karl Epple GmbH & Co. KG, statt. Dabei wurde besprochen, wie sich Kieswerk und Stadt das weitere Vorgehen hinsichtlich der durch das Kieswerk aus seiner Sicht geplanten Erweiterung vorstellen.

Das Kieswerk Diersheim hat die aus seiner Sicht notwendigen Antragunterlagen erarbeitet und möchte im Oktober 2024 das Plangenehmigungsverfahren einleiten. Das Verfahren selbst wird vom Landratsamt Ortenaukreis als zuständige Behörde bearbeitet. Die Stadt Rheinau wird im Rahmen der Träger öffentlicher Belange angehört und muss außerdem als Grundstückseigentümerin eine Entscheidung über die betroffenen Flächen treffen, ohne die kein Abbau und auch kein Ausgleich stattfinden kann. Diese Entscheidungen trifft der Gemeinderat. Im Gespräch am 16.09.2024 wurde dem Kieswerk deutlich gemacht, dass aktuell der Kiesstrategieprozess unter der Federführung der Stadt Rheinau im Gange ist und hier im nächsten Schritt die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden wird. Geplant ist, dass der Strategieprozess voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen wird. Der Gemeinderat der Stadt Rheinau wurde am 24.04.2024 in Form eines Zwischenberichtes über den Sachstand des Strategieprozesses informiert.

Definitiv ist es nicht Ziel des Strategieprozesses, anders als vom Kieswerk Diersheim in der Tagespresse dargestellt, die Akzeptanz des Kiesabbaus zu erhöhen. Vielmehr steht der Umgang mit den verschiedenen Zielkonflikten (Naturschutz, Klimaschutz, Eingriff ins Grundwasser, Ausgleichsflächen, Rohstoffsicherung innerhalb regionaler und globaler Entwicklungen bis hin zur Sicherung der Finanzkraft der Stadt Rheinau) im Fokus der zukünftigen Handlungsempfehlungen. Dabei zeigt sich bereits jetzt, dass die Waldbestände entlang des Rheins, nicht zuletzt in Diersheim, besonders wertvoll sind, gleichzeitig aber auch der Transport des Kieses über den Rhein besonders schonend sowie der Abbau insgesamt flächensparend erfolgen kann.

Trotz des Hinweises der Stadtverwaltung auf den laufenden Kiesstrategieprozess möchte das Kieswerk Diersheim aufgrund der langen Abläufe das Verfahren dennoch jetzt einleiten und nicht auf den Abschluss der Kiesstrategie warten. Das Risiko, dass die Grundstücksfragen bisher nicht entschieden sind, ist dem Kieswerk bewusst. Die Verwaltung hat auf diesen Punkt explizit hingewiesen, auch dass Entscheidungen insbesondere zu den Grundstücken ausschließlich durch den Gemeinderat getroffen werden.

Hintergrundinformationen

Die Kieswerk Diersheim GmbH betreibt am Standort Rheinau-Diersheim einen Sand- und Kiesabbau zur Versorgung des angeschlossenen Kieswerks. Die Abbaukonzession war gemäß Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ortenaukreis vom 23.12.2005 bis Ende 2020 befristet. Die Fortführung der Gewinnung der innerhalb der Planfeststellungsgrenzen noch verfügbaren Rohstoffreserven (Restauskiesung der bisherigen Abbauflächen) wurde durch Plangenehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 29.07.2021 genehmigt und ist bis zum 31.12.2031 befristet. Für den aktuell stattfindenden Abbau durch die Kieswerk Diersheim GmbH besteht ein Kiespachtvertrag zwischen der Stadt Rheinau als Eigentümerin der Flächen und dem Kieswerk.

Für die aktuellen Förder- und Verkaufsmengen des Kieswerkes bestehen zum Teil feste Lieferverpflichtungen. Nach Angaben des Kieswerks besteht zukünftig ein gemittelter jährlicher Rohstoffbedarf von ca. 167.000 m³ (300.000 t) Sand und Kies. Zu berücksichtigen ist, dass der Jahresbedarf konjunkturellen Schwankungen und zeitlichen Einschränkungen beim Schiffstransport aufgrund von Niedrigwasserphasen im Rhein unterliegt. Die Rohstoffreserven betrugen nach Angabe des Kieswerks im Januar 2024 noch ca. 1,28 Mio. t Sand und Kies. Unter Zugrundelegung einer Jahresfördermenge von ca. 250.000 t ist die Rohstoffverfügbarkeit des Kieswerks bis ca. 2029 gesichert.

Zur Sicherung der Rohstoffversorgung des Kieswerks in Diersheim plant dieses im Anschluss an die genehmigte Restauskiesung eine Erweiterung der bestehenden Abbaustätte in östlicher und geringfügig nördlicher Richtung. Die Abgrenzung der beantragten Abgrabungsfläche ergibt sich aus der im Regionalplan Südlicher Oberrhein als Vorranggebiet für den Abbau der oberflächennahen Rohstoffe ausgewiesenen Fläche. Die vorbereitenden Untersuchungen und Gutachten laufen seit mehreren Jahren. Die ursprünglich vorgesehene Abbaufläche von ca. 6,8 ha wurde im Rahmen dieser Untersuchungen angepasst (u.a. wegen des notwendigen Abstandes von mind. 50 m zum benachbarten Altrheinarms und eines innerhalb des Gebietes liegenden Silberweiden-Erlen-Waldbestandes als FFH-Lebensraumtyp). Die Fläche, die jetzt als Erweiterung beantragt werden soll, beträgt 4,96 ha.

Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung sind gesonderte Gutachten zu einzelnen Arten und Artengruppen, zu limnologischen und hydrologischen Aspekten, eine artenschutzrechtliche Prüfung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, ein Bodenschutzkonzept sowie eine Rekultivierungsplanung erforderlich, ebenso ein Antrag auf eine unbefristete Umwandlung der beanspruchten Waldflächen.

Um das Kieswerk auch über den Zeitpunkt 2029 weiter zu betreiben, will das Kieswerk die beschriebene Erweiterung ihrer Abbaustätte beantragen. Nach Angaben des Kieswerks ergäbe sich mit den geplanten Flächen ein Gesamtabbauvolumen von ca. 2,74 Mio. m³ Sand und Kies. Bei einer geplanten Abbaurate von ca. 167.000 m³ und unter Berücksichtigung eines nicht verwertbaren Anteils von ca. 10 % ergäbe sich damit eine Laufzeit von weiteren rund 14–15 Jahren bis ca. 2043. Die Erweiterungsfläche wie auch die untersuchten Ausgleichsflächen liegen auf der Gemarkung der Stadt Rheinau und befinden sich im Eigentum der Gemeinde.