Bundestagswahl 2025 - Fehler in den Wahlbenachrichtigungen
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen hat der Fehlerteufel zugeschlagen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: "Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen." Der genannte Termin ist falsch!
Richtig muss es heißen: Einen Ersatzwahlschein können Sie noch bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr ausstellen lassen, wenn die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verlorengegangen sind.
Hinweis: Zwischen Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr und 22.02.2025, 12.00 Uhr können Sie sich bei Verlust der oben genannten Unterlagen telefonisch an das Gemeindewahlamt wenden. Die Durchwahlnummer wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.
- Wahlamt -