Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stadt Rheinau wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.2001 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Stadt Rheinau am 23.10.2000 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nicht wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Rheinau.
Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Eine Betriebsleitung wurde bestellt.
Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital.
Gegenstand des Unternehmens ist, das im Stadtgebiet Rheinau anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Stadt Rheinau über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung).
Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen (Kläranlage, Hauptsammler, Hebewerke, Rückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor.
Die Entsorgung des Abwassers in den Stadtteilen Memprechtshofen und Helmlingen erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands Schwarzwasser, Lichtenau. Die Stadt Rheinau ist Verbandsmitglied. Die Entsorgung des Abwassers der übrigen Stadtteile erfolgt über das Klärwerk in Freistett.